BSK WARTUNG
Der Gesetzgeber fordert eine regelmäßige Wartung von BSK. Dies kann einen großen Teil des Schutzes im Brandfall ausmachen und sollte stets von qualifizierten Experten durchgeführt werden.
Verschiedene Faktoren können die Funktionsleistung der BSK beeinträchtigen. Die Tatsache, dass die BSK nicht völlig funktionsfähig sind, können dafür sorgen, dass sich das Feuer im gesamten Gebäude ausbreitet. Um das zu verhindern müssen die BSK regelmäßig gewartet werden. Ein kompetentes Team, mit der richtigen Qualifikation, ist dafür erforderlich.
Auch für die Versicherungsleistung ist die gesetzlich vorgegebene Wartung dringlich erforderlich. Oftmals greift im Brandfall die Versicherungsleistung nicht, wenn die BSK nicht ordnungsgemäß gewartet sind.
- Regelmäßige Wartung
- Mängel beseitigen
- Regelmäßige Prüfungstermine festlegen
- Dokumentation der Prüfung und Instandhaltung
Vom Gesetzgeber Vorgeschrieben sind, nach DIN EN 13306 und DIN 31051 in Verbindung mit BSK nach DIN EN 15650, Wartungen im Abstand von einem halben Jahr. Wenn zwei in Folge vorgenommen Prüfungen, ohne Mängel dokumentiert wurden, reicht es jährlich zu warten.
Bei höherer Belastung durch Feuchtigkeit, Staub oder Schmutz kann auch ein höheres Intervall der Prüfung erforderlich sein.